Welche Leistungen umfasst die Reiserücktrittversicherung?
Die Reiseversicherung erstattet die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornierungskosten), sofern ein versichertes Ereignis vorliegt
bei Nichtantritt der Reise oder Nichtnutzung des
Mietobjektes
Der Reiserücktrittschutz erstattet die Hinreise-Mehrkosten
bei verspätetem Antritt der Reise infolge eines versicherten Ereignisses
Zusatzschutz bei Schiffsreisen: Versäumen Sie das
Kreuzfahrtschiff wegen einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden, werden die
Nachreisekosten bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären (max. 1.500,- EUR)
erstattet.
Die Reiserücktrittversicherung erstattet die Umbuchungskosten
bis zur Höhe der Stornierungskosten, sofern ein
versichertes Ereignis vorliegt
bis 30,- EUR je Person/Objekt bei Umbuchung bis
spätestens 42 Tage vor Reiseantritt, sofern kein
versichertes Ereignis vorliegt
Die Versicherung erstattet auch die Einzelzimmerzuschläge
wenn Ihre Reisebegleitung (Risikoperson) aufgrund eines versicherten Ereignisses von der Reise zurücktreten muss
Welche Ereignisse sind versichert?
unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung
Schwangerschaft
Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten
Gelenken
Impfunverträglichkeit
Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang
eines Organs
betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach
Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit
Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 EUR) der
versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen,
Leitungswasserschäden oder strafbaren Handlungen Dritter
Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die
versicherte Reisezeit, Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung
unerwartete gerichtliche Ladung
Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre
Anwesenheit notwendig ist
Verkehrsmittelverspätung inkl. ICE um mind. 2 Stunden
unerwartete und schwere Erkrankung eines/einer zur Reise
angemeldeten Hundes/Katze einer versicherten Person
Welche Leistungen umfasst die Reiseabbruchversicherung?
Die Urlaubsgarantie ist eine Reiseabbruchversicherung, die unter
anderem die zusätzlichen Rückreisekosten bei Abbruch oder verspäteter Rückreise erstattet.
Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise
innerhalb der 1. Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8
Tage) abgebrochen wird
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen
Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der 2.
Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird
Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung
bei einer Rundreise: Ersatz der Nachreisekosten, um wieder zur Reisegruppe zu gelangen
Welche Ereignisse sind bei Reiseabbruch versichert?
unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung
Schwangerschaft
Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten
Gelenken
Impfunverträglichkeit
Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang
eines Organs
erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 EUR) der
versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen,
Leitungswasserschäden, oder strafbaren Handlungen Dritter
unerwartete gerichtliche Ladung
Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre
Anwesenheit notwendig ist
Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mind. 2 Stunden
zwingende Verlängerung der Reise aufgrund von
Naturkatastrophen bzw. Elementarereignissen.
Für Lastminute-Reisen gilt: Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung
spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.
Zahlungsart
Sie zahlen einfach per SEPA-Lastschriftverfahren, über Paypal oder mit Kreditkarte.
Laufzeit
gilt für eine bestimmte Reise
Familientarife
Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und mindestens 1
mitreisendes Kind (unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres (21. Geburtstag) – insgesamt bis zu 7 Personen.
Hinweis: Gilt nicht für Paare
Die Familienprämien gelten nicht für 2 Erwachsene ohne Kinder.
Selbstbehalt
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens.
* = Es erfolgt eine Weiterleitung auf die Webseite und den Buchungsrechner der HanseMerkur Reiseversicherung
Sehen Sie hier unser YouTube Video zum Thema Jahrsreiseversicherung Online-Abschluß auf
www.jahres-reiseschutz.de
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